Hasso von Kietzell
Große Fischerstraße 23
60311 Frankfurt
+49 (0) 69 9999 3817
Große Fischerstraße 23
60311 Frankfurt
+49 (0) 69 9999 3817
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung der AGB
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hasso von Kietzell – Wort/Marke (nachfolgend »HVK«) und dem Kunden (nachfolgend »Kunde«)gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend »AGB«) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, HVK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn HVK in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Kunden tätig wird. - Vertragsabschluss
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kommt der Vertrag zwischen HVK und dem Kunden durch Annahme eines von HVK erstellten Angebots in Textform zustande. Davon ausgenommen sind Angebote von HVK, die ausdrücklich als unverbindlich oder freibleibend bezeichnet werden. Soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen, können Angebote von HVK innerhalb von 14 Tagen nach Angebotserstellung angenommen werden. Angebote von HVK richten sich ausschließlich an den Kunden und sind vertraulich zu behandeln.
Verträge über Zusatzleistungen kommen ohne ein gesondertes Angebot durch entsprechende Beauftragung zustande.
Das Angebot von HVK richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Verbraucher sind vom Vertragsabschluss ausgeschlossen. - Übergabe der vereinbarten Leistungen
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe der vereinbarten Leistungen in digitaler Form per PDF. Die Übergabe erfolgt dabei durch Zurverfügungstellung der druckfähigen Dateien als Download oder E-Mail-Anhang. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übergabe der Rohdateien.
Die Einhaltung etwaig im Angebot angegebener Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungs- und Zahlungspflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. HVK hat Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt nicht zu vertreten.
HVK ist nicht verpflichtet, die Ergebnisse für den Kunden zu speichern oder anderweitig aufzubewahren. Mit Übergabe der Ergebnisse geht das Risiko am Untergang der Ergebnisse vollumfänglich auf den Kunden über. - Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Durchführung des Vertrages verpflichtet. Insbesondere hat er HVK alle erforderlichen Zugänge, Daten und Inhalte fristgemäß zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Inhalte (Texte, Bilder) sind HVK in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, soweit sich dies aus dem Angebot nicht anders ergibt.
Der Kunde räumt HVK alle Nutzungsrechte ein, die HVK benötigt, um die Daten und Inhalte auftragsgemäß zu nutzen und zu bearbeiten. Die erforderlichen Daten und Inhalte sind HVK in dem zuvor definierten digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Vor Übersendung wird der Kunde stets eine Sicherheitskopie aller Daten erstellen. HVK ist nicht verpflichtet, von dem Kunden eventuell übergebenen Datenträger nach Abschluss des Vertrages zurückzugeben oder diese aufzubewahren.
Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten verfügt und diese nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechte) verstoßen. Der Kunde stellt HVK insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei.
HVK übernimmt im Rahmen des Auftrags keinerlei rechtliche Prüfung. Die rechtliche Prüfung aller Arbeitsergebnisse – z.B. im Hinblick auf marken- oder wettbewerbsrechtliche Verstöße – obliegt dem Kunden. Bei Bedarf wird HVK eine solche rechtliche Prüfung jedoch gem. Ziffer 5.2 im Namen und Auftrag des Kunden bei einem Anwalt beauftragen.
Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, HVK fristgemäß Freigaben zu erteilen oder Änderungswünsche mitzuteilen. Dabei hat der Kun de sicherzustellen, dass jegliches Feedback bereits kundenintern abgestimmt ist. Der Kunde hat zu diesem Zweck für jedes Projekt einen Ansprechpartner zu benennen, der zur Abgabe von verbindlichem Feedback berechtigt ist. - Beauftragung von Dritten
HVK ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte in eigenem Namen oder im Auftrag des Kunden zu beauftragen.
Vor Beauftragung von Fremdleistungen im Namen und Auftrag des Kunden, wird HVK vom Kunden eine Freigabe des entsprechenden Angebots des Dritten einholen. Die Abrechnung solcher Fremdleistungen erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist HVK nicht zur Überwachung der vertragsgemäßen Erbringung von Fremdleistungen verpflichtet und übernimmt keinerlei Gewähr für die Auswahl und Durchführung der Fremdleistungen. - Mängel / Gewährleistung
Der Kunde hat die erstellten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 30 Tagen in Textform bei HVK geltend zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gelten die jeweiligen Ergebnisse als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
Werden die Ergebnisse vom Kunden bearbeitet, erlischt das Gewährleistungsrecht. - Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart ist die vereinbarte Vergütung zahlbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Sämtliche Einzelpreise sowie die Zwischensumme verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. HVK kann die Rechnung dem Kunden – soweit nicht anders geregelt – in elektronischer Form (z.B. E-Mail) zustellen.
Sämtliche Mehrkosten werden nach Zeitaufwand, d.h. je nach Umfang nach Stunden- oder Tagessätzen, abgerechnet. Die Höhe der jeweiligen Stunden- oder Tagesätze ergibt sich aus dem Angebot. Diese werden auf die halbe Stunde auf- oder abgerundet. Im Rahmen der Abrechnung beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 0,5 Stunden. - Datenschutzrecht
HVK verarbeitet die vom Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Namen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern), soweit dies zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO). Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nur dann statt, wenn dies datenschutzrechtlich gerechtfertigt ist, z. B. im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO.
Soweit HVK im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen HVK und der Kunde eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO ab. - Kündigungsrecht
Kündigt der Kunde vor Abschluss des Projektes so hat er die vollständige vereinbarte Vergütung für alle abgeschlossenen und begonnen Einzelleistungen zu zahlen. Für nicht begonnene Leistungen hat der Kunde einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. - Haftungsbeschränkung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal pflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HVK, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HVK nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der Ziffern 10.1 und 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HVK, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die sich aus den Ziffern 10.1 und 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit HVK den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ergebnisse übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit HVK und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ergebnisse getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
HVK übernimmt keine Gewähr für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit sowie die rechtliche Nutzbarkeit (z.B. Vereinbarkeit mit Wettbewerbsrecht) der Ergebnisse. - Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HVK ausdrücklich anerkannt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. - Referenz
Soweit nicht anders vereinbart, ist HVK berechtigt, die eigenen Leistungen unter Nennung des Namens und unter Verwendung des Logos des Kunden zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. HVK ist insbesondere berechtigt, das Kundenprojekt auf der eigenen Website sowie in Angeboten für andere Kunden darzustellen.
Weiterhin ist HVK berechtigt, das Projekt bei Wettbewerben einzureichen. - Schlussbestimmungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder den Vertrag als Ganzes zu übertragen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen HVK und dem Kunden Frankfurt am Main. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Frankfurt am Main.